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Das Wort „Sehschule“ ist ein alter Begriff, vermutlich aus dem frühen 20. Jahrhundert stammend. Er ist rechtlich nicht geschützt und wird für verschiedene Behandlungsmethoden für das Auge benutzt.

 

Vorsorge für gutes Sehen sollte bereits in den ersten 6 Lebens- monaten in der Sehschule durchgeführt werden, denn so früh kann man bereits Fehlentwicklungen vom Auge und den damit verbundenen Gehirnanteilen erkennen.

 

Beim Augenarzt in der Praxis (od. einer Augenklinik) werden in der Sehschul- oder Kindersprechstunde diagnostische Verfahren ein- gesetzt, die die exsistenten Sehfunktionen (Sehschärfe, beidäugiges Sehen, Stereosehen, Stellungsfehler) meist bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen prüfen und damit die Funktionalität des Sehens feststellen. Fachkräfte, die so genannten Orthoptistinnen, führen dabei die wichtigen Messungen in kindgerechter und angenehmer Umgebung durch.

 

Mit dem Augenarzt zusammen wird dann eine Diagnose gestellt. So können Fehlsichtigkeiten (z.B. Kurzsichtigkeit), Schwachsichtigkeit (Amblyopie), verstecktes und manifestes Schielen, Augenmuskel- lähmungen und neurologische Defizite aufgedeckt werden.

 

All diese durchgeführten Untersuchungen und Verfahren sind wissenschaftlich untersucht und im Rahmen der evidenzbasierten Medizin anerkannt und erfolgversprechend.

 

Unter dem Oberbegriff Sehschule findet man auch Verfahren, die als „Augentraining“ bezeichnet werden. Die Augen sind aber nicht trainierbar! Ein wissenschaftlicher Nachweis einer Wirksamkeit des „Augentrainings“ wurde bisher nicht erbracht und wird deshalb von der Schulmedizin strikt abgelehnt.